Wen verklagt Ihr wenn es nicht funktioniert ? (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Montag, 20.06.2016, 03:07 (vor 3611 Tagen) @ Destear
bearbeitet von kimba2k, Montag, 20.06.2016, 03:11

Genau, Vorsatzdelikte sind vorsätzlich. Die zur Vorbereitung dazu begangenen Rechtsgeschäfte sind nichtig, daraus erzeugte Einnahmen sind einzuziehen.

Du bist nebenbei heute der Einzige, in 3 Foren, der Vorsatzdelikte buchstabieren kann. Was da schon alles als Betrug, Diebstahl und sonstiges deklariert wurde... grausam.


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