Wen verklagt Ihr wenn es nicht funktioniert ? (Allgemeines Forum)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Sonntag, 19.06.2016, 23:44 (vor 3608 Tagen) @ kimba2k

Ja niemanden, wenn man so blöd ist = Pech.

Anspruch auf Rückzahlung des Geldes sollte aber schon gegeben sein, handelt es sich doch um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das rückabgewickelt wird.

Zumal man die Aktenlage prüfen sollte, ob man sich nicht selbst strafbar gemacht hat. Also besser Klappe halten.

Da im Werbetext gefühlt hundert Mal das Wort "gefälscht" oder "Fake" zu lesen ist, wird es für den Kunden schwer, sich aus der vorsätzlichen Leistungserschleichung rauszureden. Ob es auch (versuchter) Betrug sein könnte, bin ich mir nicht sicher. Da kann ich die Vermögensverfügung der Bahn nicht so recht erkennen. Anstiftung zur Urkundenfälschung gibt's aber auch noch oben drauf.

Jedenfalls genug, um zu einer Haftstrafe verurteilt werden zu können...

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum