Wen verklagt Ihr wenn es nicht funktioniert ? (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Montag, 20.06.2016, 03:05 (vor 3608 Tagen) @ kimba2k

Da im Werbetext gefühlt hundert Mal das Wort "gefälscht" oder "Fake" zu lesen ist, wird es für den Kunden schwer, sich aus der vorsätzlichen Leistungserschleichung rauszureden. Ob es auch (versuchter) Betrug sein könnte, bin ich mir nicht sicher. Da kann ich die Vermögensverfügung der Bahn nicht so recht erkennen. Anstiftung zur Urkundenfälschung gibt's aber auch noch oben drauf.

Jedenfalls genug, um zu einer Haftstrafe verurteilt werden zu können...


Leistungserschleichung ist immer, wie auch Mord, Betrug, Diebstahl, oder laut §15 StGB. im Grundsatz alle Straftaten, außer denen bei welchen es der § explizit erwähnt, vorsätzlich, sonst wären es keine Straftaten.
Das ist ein Rechtsgrundsatz, den einige gerne nicht wahrhaben wollen.

Worauf willst du damit hinaus? Den Vorposter korrigieren, weil er von vorsätzlicher Leistungserschleichung gesprochen hat und das redundant war? Dass bei Leistungserschleichung keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit besteht (würde ja auch rein logisch gar nicht gehen)? Und warum will keiner wahrhaben, dass Vorsatzdelikte vorsätzlich begangen werden? Verstehe ich nicht.


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