StGB gegen Terror-Raucher nutzen (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 29.01.2016, 01:14 (vor 3738 Tagen) @ Colaholiker

Der vorsätzliche Verstoß gegen ein Rauchverbot kann auch als bedingter Tatvorsatz (billigende Inkaufnahme) gewertet werden. Wer z.B. ein Möbelstück oder einen Fernseher (insbes. alte Röhrenglotze) aus dem Fenster wirft, wird möglicherweise nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Totschlag (und wenn er einen Passanten knapp verfehlt, wegen versuchten Totschlag) verurteilt.


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