StGB gegen Terror-Raucher nutzen (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 28.01.2016, 11:04 (vor 3741 Tagen) @ Destear

Da fehlt es doch schon am Entschluss, das Fahrzeug in Brand zu setzen. Den Vorsatz dürfte kein Raucher haben.

§306d StGB - Fahrlässige Brandstiftung. Das unsachgemäße Entsorgen einer Zigarettenkippe (und sachgemäß kann man im Zug mangels Aschenbecher eine Kippe nicht entsorgen - deswegen haben Flugzeuge bis heute Aschenbecher an den Toilettentüren) kann, wenn es zu einem Brand kommt, als fahrlässige Brandstiftung gewertet werden. Allerdings eben auch nur, wenn es zu einem Brand kommt, für alle anderen Delikte in dieser Richtung fehlt eindeutig der Vorsatz.

Das mal so in den Raum werfende Grüße,
der Colaholiker

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