StGB gegen Terror-Raucher nutzen (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Donnerstag, 28.01.2016, 10:09 (vor 3742 Tagen) @ Manitou

Verbotenes Rauchen sollte strafrechtlich wie folgt geahndet werden:

- Hausfriedensbruch, wenn Rauchverbot in Hausordnung

Schwierig, Hausfriedensbruch schützt vor unbefugtem Eindringen, Verweilen oder Nichtentfernen nach Aufforderung --> Ausschluss der Beförderung würde ja ohnehin meist polizeilich durchgesetzt?

- Körperverletzung / Nötigung wenn raucher in der Nähe anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung rauchen bzw. die zum weggehen nötigen

Auch schwierig, wenn keine üble/unangemessene Behandlung oder eine Gesundheitsschädigung vorliegt, und für eine Nötigung bräuchte es Gewalt oder Drohung mit empfindlichen Übel - dürfte beim gemeinen Raucher ja nicht unbedingt der Fall sein.

- versuchte Brandstiftung, wenn Rauchverbote aus Brandschutzgründen erlassen wurden

Da fehlt es doch schon am Entschluss, das Fahrzeug in Brand zu setzen. Den Vorsatz dürfte kein Raucher haben.


Ich habe ein Problem mit renitenten Raucher im Zug und auch anderswo, aber ein konsequent durchgesetzter Ausschluss von der Beförderung dürfte schon reichen ;-)

Besten Gruß


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