StGB gegen Terror-Raucher nutzen (Allgemeines Forum)

Manitou, Donnerstag, 28.01.2016, 01:00 (vor 3739 Tagen) @ JeDi

Verbotenes Rauchen sollte strafrechtlich wie folgt geahndet werden:

- Hausfriedensbruch, wenn Rauchverbot in Hausordnung
- Körperverletzung / Nötigung wenn raucher in der Nähe anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung rauchen bzw. die zum weggehen nötigen
- versuchte Brandstiftung, wenn Rauchverbote aus Brandschutzgründen erlassen wurden


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