Und FGR bei gebrochenen Fahrscheinen... (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Mittwoch, 07.10.2015, 15:05 (vor 3826 Tagen) @ Proeter

Vielleicht ist es ja auch nicht so schlimm, wie wir alle befürchten.
Hier im Forum habe ich etliche Male gelesen, dass "die Bahn" FGR auch bei gebrochenen Fahrscheinen anerkannt hat. Andersherum kann ich mich an keinen Fall aus dem ICE-Treff erinnern, bei dem es umgekehrt war.
ABER: Die Angst fährt trotzdem immer mit.

Das ist vom Gesetzgeber auch so vorgegeben.
Aber im konkreten Fall?
Für den IC-Bus gibt es diese gesetzlichen Fahrgastrechte nicht - sondern nur die weitgehend inhaltsgleichen in den Bahn-AGB.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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