Und FGR bei gebrochenen Fahrscheinen... (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 07.10.2015, 12:25 (vor 3822 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 07.10.2015, 12:25

Vielleicht ist es ja auch nicht so schlimm, wie wir alle befürchten.
Hier im Forum habe ich etliche Male gelesen, dass "die Bahn" FGR auch bei gebrochenen Fahrscheinen anerkannt hat. Andersherum kann ich mich an keinen Fall aus dem ICE-Treff erinnern, bei dem es umgekehrt war.
ABER: Die Angst fährt trotzdem immer mit.

Und beim von mir beschriebenen Fall ist es noch eine Ecke härter: Wenn bspw. auf dem Weg vom Startbahnhof per NBE zum ersten "DB-Bahnhof" (wo das ESP-Bus dann beginnt) Verbundexklusivität gilt, bleibt fraglich, inwiefern die Bahn sich auch dann noch kulant zeigt und das ESP "freischreibt", wenn der DB-Zug durch die Verspätung eines NBE-Zuges zum Verbundtarif verpasst wird.
Die früher im ICE-Treff beschriebenen Fälle (einen hab ich selbst erlebt) bezogen sich nach meiner Erinnerung immer auf zwei echte DB-Fahrkarten.


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