über kompensationseinsparende Fahrplanstrickerei und Chaos (Allgemeines Forum)

Alexander, Freitag, 07.08.2009, 00:28 (vor 6191 Tagen) @ ICE615

Hi,

als Problem welches ich sehe, dass die EVU bei verschulden des Netzbetreibers diesen nicht in Regress nehmen können!
Sprich wenn eine Signalstörung auf der Strecke ist und der Zug sich dadurch um 90 Min. Verspätet muss das EVU zahlen, aber von DB Netz erhalten die EVU keine Cent (müssen aber noch die vollen Trassengebühren zahlen)!

Das ist wahrlich nicht das Problem des Kunden sich darum zu kümmern, aber einfach ungerecht gegenüber aller EVU.
Statt das die Bundesnetzagentur und auch der Bund da was tätigen, schwächen sie finanziell hier die EVU.

Wenn man in % die Störungen aufteilt würde ich auf folgende Verteilung kommen:

EIU (DB Netz): 50%
Fremdverschulden: 40%
Verschulden des EVU: 10%

Daher ist es schon verständlich das die EVU nur das Mindestmaß an Entschädigung zahlen.
Auch habe ich schon erlebt, dass Fernverkehrszüge freigegeben wurden weil der RE liegengeblieben war.
Ein anderer Fernverkehrszug wurde nicht freigegeben weil der Verspätungsgrund der RB Personen im Gleis waren.

Ralf sprach es schon an, vor 5 Jahren sah die Kulanzregelung wie folgt aus:

Ab 60 Min. Verspätung - 10,-€ Gutschein
Ab 120 Min. Verspätung - 25,-€ Gutschein

Sofort ausgehändigt während der Fahrt beim Zugbegleiter oder ServicePoint - wurde jeweils von einem Block abgerissen.
Das war glaube ich mit Abstand die beste!
(Wenn auch leider nur Fernverkehr)

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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