über kompensationseinsparende Fahrplanstrickerei und Chaos (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Donnerstag, 06.08.2009, 21:30 (vor 6190 Tagen) @ ICE615

Da reichen auch 99 € (LH, hin und zurück), was sogar oft billiger als die Bahn ist.


Diesen Tarif gibt es meines Wissens nicht auf Umsteigeverbindungen. Auch wird es schwierig ihn zu bekommen, wenn nicht mindestens zwei Nächste zwischen Hin- und Rückflug liegen. Aber schau mal, ob du das für DUS-FRA-FDH buchen kannst. Ich bin gespannt.

Die Bahn verhält sich in puncto Verspätungsgutschein nicht sonderlich tolerant. Es ist schon eine Dreistigkeit, am ServicePoint erklärt zu bekommen, dass eine Verspätung von 57, 58 oder 59 Minuten nicht so viel Wert ist wie eine Verspätung von 61 Minuten.


1. Frage: Wie lautet der Text der gesetzlichen Regelung zur Entschädigung bei verspätung?
Richtig, ab 60 Minuten.

2. Frage: Was ist der Unterschied zwischen zwei und vier Richtigen im Lotto?
Richtig, der gleiche wie zwischen 59 und 61 Minuten Verspätung.

Noch 'ne Frage: Mit welchem Geld werden Lottogewinne und Verspätungsentschädigungen letztendlich bezahlt?
Richtig, von denen die Lotto spielen, bzw. Bahntickets kaufen oder Züge bestellen. Bzgl. der Bahn also auch mit deinem Geld.

Nur mal so als Denkanregung.


Dein Denkvermögen hat sich wohl seit dem Verlassen des Kindergartens nicht wirklich weiterentwickelt, "kindergärtner".

Ganz egal, wie die gesetzliche Regelung aussieht, ist es an den Verantwortlichen bei der Bahn, kundenfreundliche Regelungen zu treffen, die eine Verspätung so gut es geht ausgleichen. Dazu zu zählen Entschädigungen, die ab einer Verspätung, die über 10-15 Minuten hinausgeht, gezahlt bzw. geleistet werden. Man könnte zum Beispiel für Verspätungen zwischen 20 und 30 Minuten kostenlose Getränke verteilen und ab 30 Minuten für jede Viertelstunde eine Fahrpreisrückerstattung von 10% zahlen. Dann bekommt man halt mit 55 Minuten 20% und mit 65 Minuten Verspätung 30% des Fahrpreises zurück, steht jedoch mit 57 MInuten vor einem zu 100% bezahlten Ticket und einer sehr mangelhaft erbrachten Leistung.

Dein Vergleich mit dem Lotto hinkt ganz selbstverständlich, da meiner Meinung nach das Funktionieren eines Fahrplans kein Glücksspiel sein sollte.

Außerdem darf man die Verspätungsgutscheine nicht als Leistung ansehen, die vom Geld der Kunden bezahlt wird, sondern eher als Geldrückgabe an den Kunden, der nicht die Leistung bekommen hat, die zuvor gebucht wurde.

Aha, nun ist also wieder die böse Bahn dran Schuld. Wer hat denn hier gefeiert und immer gefordert das es ein Gesetz zur Entschädigung von Bahnkunden geben muss damit die "Willkür" der Bahn aufhört. Nun ist es da und schon kommen die ersten und schreien nach noch mehr Entschädigung und Goodwill. Manchmal frag ich mich ernsthaft was hier abgeht.


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