ICE 513 heute Halt "vergessen" (Allgemeines Forum)

Silver, Samstag, 01.08.2009, 23:26 (vor 5990 Tagen) @ Maggus

In dem Fall: Versäumnis der Bahn (Lokführer handelt im Auftrag der Bahn AG), keine höherer Gewalt, kein mittelbarer, sondern unmittelbarer Schaden. Somit Anspruch auf Regress (Buchung eines neuen Fluges). Würde ich voll weiterreichen, falls nicht, gehts zum Anwalt.

Zwecklos. Außer ggf. einer Fahrpreisminderung entsprechend den neuen Fahrgastrechten gibt es keine weitergehende Haftung für Verspätungen. Dies ist ausdrücklich in der EVO geregelt. Entsprechende Klagen blieben regelmäßig ohne Erfolg.


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