Regelungen für *NV*-Abschnitte von SP-Fahrkarten? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 07.04.2015, 16:25 (vor 4085 Tagen) @ JeDi

Mich würde interessieren ob man den Umweg von Duisburg nach Köln über Aachen tatsächlich nutzen darf, da ja auf dem Ticket Sinngemäß stehen wird: ...Duisburg*NV*Köln...

Nun, eine der wildesten Diskussionen in diesem Forum: Es bleibt dabei, dass im Tarif steht: "Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.". Hier könnte man damit argumentieren, dass Aachen-Köln ja quer zur eigentlichen Reiserichtung liegt, und damit nicht zulässig ist.

Bedeutet also: Mit dem gebuchten Ticket kann der Fahrgastden Umweg über Aachen fahren, muss aber nicht. Es kann sehr wohl auch der direkte Weg über Düsseldorf gewählt werden oder auch mit Schlenker über Grevenbroich, da das Ticket sogar einen viel größeren Umweg zulässt und dieser auch in der Preisberechnung mit inbegriffen ist.

Nein, der direkte Weg wäre dann streng genommen nicht zulässig, da hierfür eine Umwegkarte erforderlich wäre, diese aber zum Sparpreis nicht zulässig ist. Es bleibt das Nachweisbarkeitsproblem ;)

Das bedeutet also, dass auf *NV*-Abschnitten von SP-Fahrkarten stets die Reiseverbindung der Buchung zu fahren ist und man für diesen Abschnitt nicht einfach die Raumbegrenzungen heranziehen kann, wenn man eine kürzere Strecke nutzen möchte ?
Warum sind Umwegfahrkarten für Sparpreise nicht zulässig und wo kann man das nachlesen ?


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