Frage an Tarifexperten zu der Verbindung (Allgemeines Forum)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Montag, 09.03.2015, 16:32 (vor 4114 Tagen) @ JeDi

Nun, eine der wildesten Diskussionen in diesem Forum: Es bleibt dabei, dass im Tarif steht: "Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.". Hier könnte man damit argumentieren, dass Aachen-Köln ja quer zur eigentlichen Reiserichtung liegt, und damit nicht zulässig ist.

Diese Diskussion ist mir wohlbekannt und ich vertrete die meiner Meinung nach einzige richtige Ansicht, dass wenn mir die DB etwas verkauft es auch gültig zu sein hat. Wäre ja noch schöner, wenn mir die DB erst Geld fürs Ticket nimmt und nachher behauptet ich wäre ein Schwarzfahrer. Und solange die Bahn kein gegenteiliges letzinstanzliches Gerichtsurteil vorweisen kann, das besagt dass sie im Recht sind werde ich auch weiterhin diese Auffassung vertreten. Aber wie auch in diesem Forum bekannt: Die Bahn scheut sich davor das durchzuziehen, weil es für sie nach hinten losgehen kann. Im konkreten Fall wird noch nichteinmal ein Bahnhof mehrfach durchfahren, also hab ich keinerlei Zweifel an der Gültigkeit.

Bedeutet also: Mit dem gebuchten Ticket kann der Fahrgastden Umweg über Aachen fahren, muss aber nicht. Es kann sehr wohl auch der direkte Weg über Düsseldorf gewählt werden oder auch mit Schlenker über Grevenbroich, da das Ticket sogar einen viel größeren Umweg zulässt und dieser auch in der Preisberechnung mit inbegriffen ist.

Nein, der direkte Weg wäre dann streng genommen nicht zulässig, da hierfür eine Umwegkarte erforderlich wäre, diese aber zum Sparpreis nicht zulässig ist. Es bleibt das Nachweisbarkeitsproblem ;)

Erscheint mir etwas unlogisch, dass ich eine Leistung nicht in geringerem Maße in Anspruch nehmen darf als ich bezahlt habe. Umwegfahrkarten haben sicherlich ihre Berechtigung wenn es darum geht längere oder teurere Wege in eine Fahrkarte zu implementieren, aber bei kürzeren/billigeren Wegen verstehe ich das nicht. Immerhin bin ich auch schon mit einem Normalpreisticket ausgestellt auf die KRM (ich musste es ja nicht zahlen) am Rhein entlang gegondelt. Da hat auch keiner der Zubs eine Umwegfahrkarte sehen wollen. Und mir erschien das auch logisch, da die Rheinstrecke ja billiger ist und ich sozusagen bloß "überfrankiert" hatte.

Ein Problem entsteht natürlich dann, wenn es sich um ein Ticket aus dem Automaten handelt auf dem nicht aus der Reiseverbindung ersichtlich ist, dass der Umweg berücksichtigt wurde. Grundsätzlich wäre der Fahrgast natürlich immer noch im Recht, müsste sich aber auf Diskussionen mit dem Zugbegleiter gefasst machen.

Auch bei Automatenfahrkarten ist das kler erkennbar.

Ich war immer der Meinung am Automaten wird die Reiseverbindung höchstens separat ausgedruckt. Stimmt das nicht (mehr)?

Folgende Situation wäre da natürlich denkbar: Basel Bad Bf - Hamburg Altona mit NV bis Hamburg Hbf und ab dort Zugbindung. Der Text auf dem Ticket würde dann ja lauten: NV*HH-Hbf HH:MM ICE XYZ
Das Ticket könnte dann sowohl auf dem direkten Wege via Karlsruhe-Frankfurt-Kassel-Hannover gültig sein, wie auch über Friedrichshafen-München-Nürnberg-Dresden-Berlin oder auch über Köln und Ruhrgebiet, da alle Möglichkeiten gleich codiert werden würden. Wirklich gültig wäre er aber bloß auf dem Weg, der der Verbindung zugrunde liegt bzw kürzeren Strecken.

Falsch. Wirklich gültig wäre es auf dem Weg der der Verbindung zugrunde liegt, und allen gleichgestellten Strecken. Weder auf längeren, noch auf kürzeren Strecken.

Es ging mir bei diesem Beispiel darum, dass schwer nachzuweisen ist, wie gefahren werden muss, wenn man annimmt, dass keine Reiseverbindung auf der Fahrkarte steht. Soweit ich weiß ist *NV* nirgends genau definiert.

Gruß
Breisgau-S-Bahn

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum