Frage an Tarifexperten zu der Verbindung (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 09.03.2015, 18:25 (vor 4114 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Erscheint mir etwas unlogisch, dass ich eine Leistung nicht in geringerem Maße in Anspruch nehmen darf als ich bezahlt habe. Umwegfahrkarten haben sicherlich ihre Berechtigung wenn es darum geht längere oder teurere Wege in eine Fahrkarte zu implementieren, aber bei kürzeren/billigeren Wegen verstehe ich das nicht. Immerhin bin ich auch schon mit einem Normalpreisticket ausgestellt auf die KRM (ich musste es ja nicht zahlen) am Rhein entlang gegondelt. Da hat auch keiner der Zubs eine Umwegfahrkarte sehen wollen. Und mir erschien das auch logisch, da die Rheinstrecke ja billiger ist und ich sozusagen bloß "überfrankiert" hatte.

Klar, de facto läuft das so. De jure bräuchtest du einen 0-Euro-Umweg, da Fahrkarten immer nur auf der angegebenen Strecke gelten.

Auch bei Automatenfahrkarten ist das kler erkennbar.

Ich war immer der Meinung am Automaten wird die Reiseverbindung höchstens separat ausgedruckt. Stimmt das nicht (mehr)?

Doch, es ist aber eine eindeutige Zuordnung möglich.

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Weg mit dem 4744!


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