Bsp. DE Lichtraumprofil EBO / BOStrab (Reiseberichte)

safe go, Chemnitz, Mittwoch, 17.12.2014, 09:09 (vor 4174 Tagen) @ Alphorn (CH)
bearbeitet von safe go, Mittwoch, 17.12.2014, 09:10

Das führt dazu, dass eine Straßenbahn fast immer 2,65 m breit ist und auch die Bahnsteige direkt daran angrenzen können.


Tun sie aber nicht. Im Tramland Schweiz gibt es kein einziges Tram, welches ohne Klapp- oder Schiebetritt den maximal erlaubten Spalt von 5 cm herstellt. In Deutschland ist mir auch keines bekannt, ich lasse mich aber gern belehren.

Was ist das Kriterium für ein solches gewünschtes Beispiel? Müssen ausnahmslos alle (Regel-)Haltestellen der Straßenbahn den ebenerdigen Einstieg ermöglichen, d.h. es gibt keine straßenbündigen Haltestellen ohne aufgehöhte Fahrbahn mehr?
Dann haben es natürlich die gewachsenen deutschen Straßenbahnsysteme schwer gegen das französische Vorbild, welches weitgehend neu errichtet wurde.


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