"Freischreiben" (Allgemeines Forum)

Holger2, Montag, 22.06.2009, 22:57 (vor 6028 Tagen) @ liebe70


Das halte ich für ein Gerücht. Es soll auch Zub geben, die kein Handy haben. Wenn nun jemand vier Handys hat und ein anderer gar kein Handy - dann hat trotzdem jeder durchschnittlich zwei Handys. Soviel also zur Mathematik.

Weiterhin: Auch wenn ein Zub ein privates Handy besitzt, heißt das noch lange nicht, daß er es auch während des Dienstes mit sich führt.

Das ist ein vollkommen willkürlicher Fall. Während des Dienstes darf der Zub sein Privathandy gar nicht benutzen. Steht dem Zub keine Möglichkeit zur Verfügung sich zu informieren, ist dies Versagen seines Arbeitgebers und nicht dem Fahrgast anzulasten.


Falls doch, stellt sich die Frage ob es eingeschaltet ist bzw. ob der Akku geladen ist. Ein ausgeschaltetes Handy bzw. ein Handy mit einem leeren Akku sind nutzlos.

Falls das Diensthandy nicht geladen ist, liegt ein Versagen des Zub vor, dies ist nicht dem Fahrgast anzulasten.


Wenn der Zub ein privates Handy hat, warum sollte er dann Dienstgespräche damit führen? Der AG (hier die DB) ersetzt dem Mitarbeiter diese Auslagen nicht.

s.o.

Wie soll es ihm also möglich sein, die Verspätung zu kontrollieren?

Das ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Von mir aus kann der Zub auch am nächsten Signal anhalten lassen und seine Vorgestzten über Bahnfunk befragen...oder Buschtrommeln benutzen, wie gesagt, vollkommen ihm überlassen.

Wenn das Zugbegleitpersonal nicht kann, ist das sicher nicht das Versagen des FahrGASTES.


Aber auch nicht des Zub. Wer ist denn nun der Böse?

Es geht nicht um Gut und Böse. Im vorliegenden Fall hat der Zub das Nachsehen, da er den ehrlichen Fahrgast sonst ohne Grund kriminalisieren würde - so ist das eben in Deutschland.

...Und auch hier gilt immer noch: Im Zweifel für die Sache.


Nö. Matze86 stellt hier auch regelmäßig Ersatzzüge ein, teilweise auch mit Verspätungen. Nun liest das zufällig ein Reisender - und sucht sich seinen Vorteil.

Ja, so ist das eben.

Das Verhalten ist doch sonnenklar:
Sollte der Anschlusszug nicht mehr erreicht werden, sollte man sich an das Bahnhofspersonal wenden bzw. soweit möglich direkt an das Zugpersonal des verspäteten Zuges.


Das ist korrekt.

Meistens ist in solchen Fällen das Bahnhofspersonal jedoch überlastet. Und dann gilt: In den nächstmöglichen (auch höherwertigen) Zug einsteigen. Eine zusätzliche Verspätung aufgrund von Verwaltungsaufwand kann niemandem zugemutet werden.


Es kann niemandem der erhöhte Verwaltungsaufwand zugemutet werden? Komisch, denn haargenau das mutest Du dem Zub zu! Oder habe ich den Smiley übersehen?

Ganz einfach, der Zub wird für seine Tätigkeit bezahlt.

Warum soll ein Zub von seinem privaten Handy Diensttelefonate auf eigne Kosten machen, nur um herauszubekommen, ob der vom Reisende angegebene Zug Verspätung hatte?

s.o.

Warum soll der Zub den Reisenden "einfach so" mitfahren lassen? Leider gibt es viel zu viele Reisende, die sich gnadenlos und unberechtigt persönliche Vorteile verschaffen, indem sie es mit der Wahrheit nicht genau nehmen! Jeder Zub ist auf sowas schon reingefallen. Da soll es verwunderlich sein, wenn der Zub mißtrauisch reagiert und aufgrund seiner negativen Erfahrungen entsprechende Vermutungen anstellt?

Vermutungen sind Sache des Zub, solange er sie für sich behält.

Bei Nahverkehrstickets gilt: Nur dann in einen IC(E) einsteigen, wenn das Fahrziel nicht innerhalb einer zumutbaren Verspätung mit Nahverkehr erreicht werden kann und der IC(E) einen signifikanten Zeitvorteil bietet


So? Das Fahrtziel soll ereicht werden? Und wie sieht es mit Teilstrecken aus? Wie würdest Du folgendes Problem lösen:

Ein Reisender hat ein Dauerspezial mit Vorlauf Nahverkehr. Er soll aus Richtung Letmathe kommend, in Hagen in den RE nach Münster umsteigen, um in Hamm erneut umzusteigen, und zwar in den RE nach Minden. In Minden soll er in den IC in Richtung Berlin umsteigen. Nun ist leider der RE nach Münster verspätet, so daß bei einer Mitfahrt in diesem Zug seine komplette Reiseverbindung flöten geht. Genau gegenüber steht der ICE nach Berlin, der in Hamm u.a. den RE nach Minden überholt.

Frage 1: Wie soll der Reisende reagieren?
Frage 2: Wie sollte ggf. der Zub vom Fernverkehr reagieren?
Frage 3: Wie weit würdest Du persönlich ggf. im ICE fahren?

Ganz einfach: Wenn die Bahn solche unnötig komplexen Verbindungen verkauft, ist sie erst einmal selber schuld.
1. Soweit vorhanden, den Zub im RE vorab ansprechen und dann in den ICE einsteigen, denn der Fahrgast hat das Recht darauf, dass sein Schaden (Zeitverlust) durch den Reiseveranstalter (die Bahn) minimiert wird.
2. Der Zub sollte im Zweifelsfall eine Information von der Transportleitung einholen, ob der Vorgängerzug wirklich verspätet war - und dies möglichst diskret, denn kein Fahrgast mag es, wenn er verdächtigt wird. Kann er dies nicht, muss er die Einlassung des Fahrgastes akzeptieren.
3. Im Prinzip: Bis ich meine Verspätung wieder eingeholt habe. Ich gehe allerdings aus, dass mir die Bahn (in personam Zugbegleiter) mir genehmigt, den Zug bis zu meinem Fahrziel zu benutzen, da mir durch die ganze Aufregung ohnehin schon zu viel zugemutet worden ist. Lieber ein glücklicher Fahrgast, als ein gestresster Fahrgast.


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