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Tommyboy, OWL, Donnerstag, 18.06.2009, 12:44 (vor 6187 Tagen) @ Fabian318

Da habe ich aber andere Erfahrung gemacht... Auf dem Normalpreis-Ticket steht dann NE für "nicht erstattbar" drauf.


Das ist falsch, es sollte auf jeden Fall einen Gutschein zurückgeben statt Geld.

Hallo,

genau das gleiche Problem hatte ich auch. Ich war erst am 5. Schalter erfolgreich und auch nur deshalb, weil die Frau wohl selbst wissen wollte, ob eine Rücknahme funktioniert und ob man über den NE-Betrag einen neuen Gutschein ausstellen kann. Technisch war es jedenfalls möglich, wie sich herausstellte. Von daher würde mich interessieren, ob man sich auf etwas berufen kann, wenn wieder ein Schaltermensch unwillig ist?

Denn im Umkehrschluss hieße es ja sonst, dass der Gutschein in jedem Fall verfallen würde, wenn man die NP-Fahrkarte vor dem 1. Gültigkeitstag zurückgeben würde. Oder hat die DB Angst vor Betrug und weist deshalb die Mitarbeiter an, keinesfalls neue Gutscheine zu erstellen?

Ach übrigens, können auch Agenturen FK mit einem NE-Betrag zurücknehmen und neue Gutscheine darüber erstellen?

Gruß,
Tommyboy


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