Also dann mal im Detail (Fahrkarten und Angebote)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 20:49 (vor 4292 Tagen) @ pole73

Nun, ob diese Benachteiligung sittenwidrig ist oder nur "unlauter" wäre gerade die Frage.

Weder noch, da es keine ist.
Du kannst niemanden damit benachteiligen in dem Du geltende Gesetze und Verordnungen befolgst. Und wo ist denn die Benachteiligung?

Es gelten die ausliegenden BB der Bahn, da kannst Du reingucken oder es lassen. Auch wenn es modern ist, dass dem angeblich mündigen Bürger heutzutage der Arsch nachgetragen werden soll, so gelten bei Vertragsabschluss noch ganz simple uralte Regeln:

Die Bahn sagt: "Es gibt einen DP zum Preis 309€ , es gelten unsere BB als Bedingung" das ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und nicht bindend für die DB.
Wikipedia

Du gehst ins RZ und sagst: "Ich will den kaufen [...]". Das ist ein Angebot zum Vertragsabschluss, das den notwendigen Mindestinhalt (Essentialia negotii) enthält, nämlich "[...] zu deinem Preis und Bedingungen", wenn nichts anderes hier angesagt wird.
Dieses Angebot wiederum ist eine Willenserklärung und bindend, wenn nicht explizit die Bindung ausgeschlossen wird.
Wikipedia

Die Bahn sagt: "309 Euro bitte". Das ist die Annahme deines Angebots. Der Vertrag steht, wie (von Dir) angeboten, also zu den Bedingungen der Bahn, den Du nicht widersprochen hast.
Wikipedia

Also was möchtest Du. Wenn man es so formal juristisch sieht, wie Du das gerne hättest, hast DU der Bahn ein Kaufangebot zu deren Bedingungen und Preis unterbreitet, und diese hat dein Angebot in der Form akzeptiert.
Wenn Du blind ein Angebot zu deren Bedingungen abgibst, ohne diese zu kennen, Pech.

Man hat Dir diese zugänglich gemacht, man hat weder irgendwas darin versteckt oder verklausuliert, absichtlich klein oder an seltsamer Stelle gedruckt, der von Dir bemängelte Teil ist klar und deutlich für jeden verständlich formuliert im ganz normalen Layout der Bahn BB. Das wären die meisten Kriterien für eine Ungültigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit und sind damit vom Tisch.

Einen Verstoß gegen das UWG kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Dieser wäre auch ganz sicher in den letzten Jahren schon abgemahnt worden, gerade gegenüber der Bahn.

In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.


Genau das wird dem durchschnittlichen Bürger aber nicht bewusst, wenn er diese Pressemitteilung der Bahn liest (ich zitiere mal "Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB – auch im ICE und IC"), und daraufhin im RZ einen Deutschlandpass kauft.

Kein Mensch kommt auf die Idee eine Fahrkarte von Wuppertal-Oberbarmen nach Wuppertal-Vohwinkel für die S-Bahn im RZ der DB zu suchen.
Doch, der durchschnittliche Bürger merkt spätestens beim IC/ICE Vermerk, das hier Fernverkehr im Spiel ist.
Zeitkarten der DB für IC/ICE haben auch grundsätzlich einen zwingenden Fernverkehrsanteil, was ist daran neu, oder ungewöhnlich.

Im Zweifel das Kleingedruckte lesen vor dem Kauf. Hat meine Oma schon gesagt.

Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.


Stimmt, ein Gesetz, das vorschreibt, das bestimmte Fahrkarten mindestens einmal im Fernverkehr benutzt werden müssen, war mir nicht bekannt. Da muss ich wohl noch dazulernen.

Der Nah- und Fernverkehr ist eindeutig geregelt. Alleine schon die unterschiedliche MwSt. sollte auffallen. Auch, dass sich um den Nahverkehr nicht die DB, sondern diverse Verbünde kümmern, sollte auffallen.


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