? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass (Fahrkarten und Angebote)

Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 11.07.2014, 19:06 (vor 4296 Tagen) @ pole73
bearbeitet von Sören Heise, Freitag, 11.07.2014, 19:06

Moin,

die Frage kommt jetzt zum allerersten Mal. Die Einschränkung, daß eine Teilstrecke mit dem Fernverkehr zurückgelegt werden muß, hat tarifrechtliche Gründe. Sofern Du nicht am ersten Geltungstag mit dem ersten Zug des Tages irgendeine reine Nahverkehrsstrecke befährst, die keinen Anschluß zum Fernverkehr bietet, Flöha -> Cranzahl oder so, ist es quasi unmöglich, Dir die Nichteinhaltung dieser Regelung nachzuweisen. Aber so kaputtdiskutiert, wie das gerade wird, wird sich sicherlich eine Methode zur schärferen Kontrolle finden.


Viele Grüße
Sören

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