? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass (Fahrkarten und Angebote)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 09:31 (vor 4286 Tagen) @ pole73

Hallo zusammen,

Hallo,

Nun sollte sich herumgesprochen haben, dass AGBs keine "überraschenden" Einschränkungen des beworbenen Angebots enthalten dürfen.

AGB(ohne s) dürfen enthalten was sie wollen, solange sie Dir vor Vertragsabschluss vorliegen, nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen und Dich nicht sittenwidrig unangemessen benachteiligen.
In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.
Außerdem kann man voraussetzen, dass das System in D. aus ÖPNV der Verkehrsverbünde und Fernverkehr jedem Schüler bekannt ist, der sein erstes Schokoticket erhält und wenn er es nicht weis, ist es gesetzlich geregelt und damit hätte er es Wissen müssen.

Eine sittenwidrige Benachteiligung durch die AGB ist hier schwerlich vorzuwerfen.
Selbst den Grundsatz von Treu und Glauben sehe ich hier nicht verletzt,um kurz das Thema "Überraschung" anzureißen:
Du kaufst eine Fahrkarte u.a. für den Fernverkehr bei einem Fernverkehrsunternehmen. Was "glaubst" Du wohl, was Du bekommst? Überraaaaschuuuuung!

Wie kommt also jemand zu der Einschätzung, dass diese Einschränkung auf den Fernverkehr rechtmäßig ist, nur weil die Bahn auf einer Internetseite eine Reihe von Dokumenten verlinkt, bei der zwei weitere Klicks mich zu einem Dokument führen, in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt wird?

Die Bahn erwähnt dies nicht nur in einen Pdf auf Seite xyz, sondern auch in der Leistungsbeschreibung und in der Werbung. Zudem liegen die BB in jedem Reisezentrum, also vor dem Kauf, aus.

Außerdem müsste es lauten:
"in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt werden muss"

Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.

Würde mich echt interessieren, ob die Bahn nicht verpflichtet wäre, das etwas prominenter herauszustellen!

Nein, ich muss nicht an die große Glocke hängen, wenn ich Dinge in die Bedingungen schreibe(n muss), die dazu dienen gesetzeskonform zu sein.

Gruß
pole73

Gruß
kimba2k


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