? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass (Fahrkarten und Angebote)

pole73, Homburg/Saar, Samstag, 12.07.2014, 14:30 (vor 4285 Tagen) @ kimba2k

Hallo zusammen,


Hallo,

Nun sollte sich herumgesprochen haben, dass AGBs keine "überraschenden" Einschränkungen des beworbenen Angebots enthalten dürfen.


AGB(ohne s) dürfen enthalten was sie wollen, solange sie Dir vor Vertragsabschluss vorliegen, nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen und Dich nicht sittenwidrig unangemessen benachteiligen.

Nun, ob diese Benachteiligung sittenwidrig ist oder nur "unlauter" wäre gerade die Frage.

In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.

Genau das wird dem durchschnittlichen Bürger aber nicht bewusst, wenn er diese Pressemitteilung der Bahn liest (ich zitiere mal "Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB – auch im ICE und IC"), und daraufhin im RZ einen Deutschlandpass kauft.
Dass weder auf dem DP selbst noch auf dem angehefteten Beiblatt die Einschränkung auftaucht, hatte ich ja bereits erwähnt.

Eine sittenwidrige Benachteiligung durch die AGB ist hier schwerlich vorzuwerfen.
Selbst den Grundsatz von Treu und Glauben sehe ich hier nicht verletzt,um kurz das Thema "Überraschung" anzureißen:
Du kaufst eine Fahrkarte u.a. für den Fernverkehr bei einem Fernverkehrsunternehmen. Was "glaubst" Du wohl, was Du bekommst? Überraaaaschuuuuung!

Wie oben beschrieben: Ich kaufe eine Fahrkarte im RZ der Bahn. Bei einem "Mobilitätsdienstleister", der nicht nur Fernverkehr sondern auch Regionalverkehr anbietet. ;-)

Wie kommt also jemand zu der Einschätzung, dass diese Einschränkung auf den Fernverkehr rechtmäßig ist, nur weil die Bahn auf einer Internetseite eine Reihe von Dokumenten verlinkt, bei der zwei weitere Klicks mich zu einem Dokument führen, in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt wird?


Die Bahn erwähnt dies nicht nur in einen Pdf auf Seite xyz, sondern auch in der Leistungsbeschreibung und in der Werbung. Zudem liegen die BB in jedem Reisezentrum, also vor dem Kauf, aus.

Wenn Du diese Leistungsbeschreibung meinst: Ja, in der Tat. Wenn man aktiv danach sucht, findet man die.


Außerdem müsste es lauten:
"in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt werden muss"

Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.

Stimmt, ein Gesetz, das vorschreibt, das bestimmte Fahrkarten mindestens einmal im Fernverkehr benutzt werden müssen, war mir nicht bekannt. Da muss ich wohl noch dazulernen.


Gruß
pole73


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