Online-Ticket vergessen auszudrucken - was kommt billiger? (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 26.05.2009, 23:55 (vor 6204 Tagen) @ derkleene89


Das ist vollkommen korrekt. Allerdings muß man die vergessene Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen (statt 14 Tagen bei nachträglicher Erstattung) vorzeigen. Das ist nachzulesen in der EVO § 12, Absatz 3.


Ich frage mich dann nur wie das OT entwertet wird?


Was nicht da ist, kann nicht entwertet werden. Aber in der FN wird das erhöhte Beförderungsentgelt nach EVO §12(2) eingetragen. Wenn Du also Dein vergessenes Onlineticket innerhalb der Frist vorlegst (beim Vorzeigen wird das Ticket dann auch entwertet), löhnst Du das erhöhte Beförderungsentgelt.

Gruß, Ralf


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