Online-Ticket vergessen auszudrucken - was kommt billiger? (Allgemeines Forum)

derkleene89, Dienstag, 26.05.2009, 02:20 (vor 6055 Tagen) @ liebe70


Das ist vollkommen korrekt. Allerdings muß man die vergessene Fahrkarte innerhalb von 7 Tagen (statt 14 Tagen bei nachträglicher Erstattung) vorzeigen. Das ist nachzulesen in der EVO § 12, Absatz 3.

Ich frage mich dann nur wie das OT entwertet wird? Wird des eingeschickt? Weil normalerweise behält der Kunde die Orginalfahrkarte und er erhält einen Zahlungsbeleg über die 7 Euro. Gut es kann eine Kopie gemacht werden, aber wie schon gefragt, wie wird das OT dann entwertet.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum