Fahrgastrechte sind nun Gesetz (Allgemeines Forum)

MJerdgas, Sonntag, 26.04.2009, 00:37 (vor 6087 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von MJerdgas, Sonntag, 26.04.2009, 00:38

Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.

Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?

Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.


Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.


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