Fahrgastrechte sind nun Gesetz (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 21:46 (vor 6088 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...


eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.

ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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