Fahrgastrechte sind nun Gesetz (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:48 (vor 6088 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 25.04.2009, 21:49

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...


eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.

Glaubst du wirkllich, dass sich durch das neue Gesetz jemand verantwortlich zeigt, wenn ich durch einen verspäteten DB-Zug (oder NWB-Zug) den letzten NWB-Zug (oder DB-Zug) verpasse? Wer soll dann die Hotelübernachtung zahlen? Solche Folgen der Bahnreform und Wettbewerbsvergabe sind nämlich leider nicht bedacht worden.

Die kann man nicht ändern wie man lustig ist. Wenn ich einen Vertrag nach Maßgabe einer bestimmten AGB schließe, kann die nicht nachträglich geändert werden, insofern sind die AGB sehr wohl bindend.

Auch ist es fraglich, ob das Gesetz nicht nach hinten losgehen wird: Denn mich würde es nicht wundern, wenn alle Kulanzregelungen (und jetzt gab es sehr viele Gutscheine etc. auf Kulanz) abgeschafft werden.


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