Fahrgastrechte sind nun Gesetz (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:52 (vor 6087 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


AGBs != Gesetz


Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.


Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!

Das habe ich nicht geschrieben. Du hast geschrieben:

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.

Die Leistung war nicht freiwillig, sondern vertraglich festgeschrieben.


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