Besonders absurdes City-Ticket-Beispiel (Fahrkarten und Angebote)

mrhuss, FKON, Samstag, 08.12.2012, 11:20 (vor 4867 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von mrhuss, Samstag, 08.12.2012, 11:21

Die Beschränkung des City-Tickets auf Berlin A ist ein Witz.

Ein Witz ist es nicht, in den meisten (allen) Städten mit Gültigkeit gilt das Cityticket in der eigentlichen Kernzone.

Den meisten. Die Situation in Mainz und Wiesbaden ist besonders absurd. Mainz und Wiesbaden gehören sowohl im RMV und im RNN in allen möglichen Varianten zu einer Tarifzone, im RMV 65 genannt. Diese schließt sogar auf beiden Rheinseiten noch ein paar Umlandgemeinden ein.

Nur beim City-Ticket, da gilt das Mainzer nur linksrheinisch und das Wiesbadener nur rechtsrheinisch und in Hochheim und Bischofsheim gar nicht.

Besonders grotesk ist das für Fahrgäste in die rechtsrheinischen Mainzer Stadtteile, die jetzt zu Wiesbaden gehören. Diese liegen direkt gegenüber der Mainzer Innenstadt und sind somit vom Mainzer Hbf. viel direkter zu erreichen. Nur gilt das Mainzer City-Ticket dort nicht, und das obwohl die Stadtbuslinien dort von der Mainzer Verkehrsgesellschaft (und nicht etwa von den Wiesbadenern) betrieben werden. Unbestätigten Gerüchten zufolge wird das Mainzer City-Ticket aber inoffiziell von Kontrolleuren zumindest bis Kastel und Kostheim akzeptiert.

Auf die Nachfrage, ob man mit der BahnCard 100 über die Rheinbrücke fahren darf - schließlich grenzen die beiden City-Bereich direkt aneinander - bekam ich von RMV, Mainzer Verkehrsgesellschaft und DB drei unterschiedliche Antworten. RMV sagt nein, die MVG als Betreiberin der Buslinien sagt ja und zumindest der DB-Mitarbeiter, den ich an der Strippe hatte, war leider inkompetent und machte einige definitiv falsche Aussagen zur Gültigkeit der BahnCard im RNN. (Die offizielle Regelung im RNN ist übrigens völlig undurchschaubar, aber das ist ein anderes Thema, während die Gültigkeit des City-Tickets wenigstens durch Aushänge an den Bushaltestellen kommuniziert wird.)

Jedenfalls habe ich mich mit der BC100 dann natürlich nach der MVG gerichtet ;-) und wurde auch schon mehrmals ohne Beanstandung genau im einzigen fraglichen Abschnitt, nämlich auf der Rheinbrücke, kontrolliert.


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