Keine FK => "bei der FK-Kontrolle unaufgefordert melden"??? (Fahrkarten und Angebote)

Rustin Parr, Montag, 19.01.2009, 23:49 (vor 6172 Tagen) @ Tob

3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; [...] Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von Übergang und Umwegfahrkarten.

Aber:

War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, hat der Reisende statt des Bordpreises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung
etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen.
"

Also für mich siehts so aus, dass du dich einfach hättest in den Zug begeben können, dich unaufgefordert hättest melden müßen und du hättest nur die Differenz bezahlen müssen.

Ich deute den Passus so, dass man nicht den Zub extra aufsuchen muss, sondern solange auf seinem Sitzplatz wartet bis er die Fahrkarten kontrolliert und dann sofort eine Fahrkarte erwirbt. So hab ich das immer gemacht.

Meinst du das auch so, oder habe ich mich immer falsch verhalten?


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