Die Beförderungsbedingungen sagen (Fahrkarten und Angebote)

Tob, Montag, 19.01.2009, 22:40 (vor 6260 Tagen) @ baeckerman83
bearbeitet von Tob, Montag, 19.01.2009, 22:42

"2.7 Produktklassen und Wege
Bei Fahrten [...] in einer höheren Produktklasse hat der Reisende die Differenz zwischen den Normalpreisen der in der Fahrkarte ausgewiesenen [...]Produktklasse und [...] der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard-Rabatt (BahnCard 25/BahnCard 50) wird gewährt."

Jetzt ist nur die Frage, ob man zusätzlich noch einen Bordpreis bezahlen muß?

"3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte
war.

3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; [...] Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von Übergang und Umwegfahrkarten.

Aber:

War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, hat der Reisende statt des Bordpreises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung
etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen.
"

Also für mich siehts so aus, dass du dich einfach hättest in den Zug begeben können, dich unaufgefordert hättest melden müßen und du hättest nur die Differenz bezahlen müssen.

Ralf kann sicherlich noch eine genauere Auskunft geben.

Gruß

Tobias


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