FGR light bei SWT &Co (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Sonntag, 16.09.2012, 01:07 (vor 4954 Tagen) @ Giovanni

Es gibt doch schon Sonderangebote mit "FGR light" wie Schönes Wochenende & Co.


Bekannt ist, das die DB die in der EU-Verordnung festgeschriebenen Fahrgastrechte für SWT und co verweigert.
Unklar ist jedoch, ob sie dies tatsächlich darf.

Meinst Du das in Bezug auf die Nutzung eines Zuges einer anderen Produktklasse.
Da käme man wider zu den "vergleichbaren Beförderungsbedingungen".
Außerdem lautet § 2 (4) der EG-VO 1371/2007

Mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Bestimmungen[*] kann ein Mitgliedstaat in transparenter und nicht diskriminierender Weise für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, der zweimal um höchstens fünf Jahre verlängert werden kann, eine
Ausnahme von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung auf inländische Schienenpersonenverkehrsdienste gewähren.

*= In Absatz (3) ist die Geltung der Artikel 9, 11, 12 und 19, Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 26 ohne Ausnahme festgeschrieben.

Die Bundesrepublik Deutschland weicht in der EVO von bestimmten Bestimmungen der VO durch den §5 ab:

[...]kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist.


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