Ja, zu kurz ist mangelhaftes Zugangskriterium (Allgemeines Forum)

Giovanni, Sonntag, 13.05.2012, 10:14 (vor 5076 Tagen) @ Blaschke

Dass man erst wieder illegal illegale interne Informationen zugespielt bekommt, die sich der Zusender nicht traut, selbst zu veröffentlichen, nur damit man furchtlos und mit offenem Visier als Externer den Eisenbahner aufklären muß - irre .......... *schmeißwegvorlachenbeimgedankenandenblutdruckanstiegdiversermembershier*

Die zulässigen Bahnsteignutzlängen sind für Jedermann offiziell und öffentlich abrufbar - u.a. via http://stredax.bahn.de/ISRViewer/public_html_de/svg/index.html

Die Zugbildung kann in vielen Fällen problemlos über Fotos o.ä. nachvollzogen werden - ansonsten hilft beim Fernverkehr natürlich ein Blick in die öffentlich (aber nicht offiziell) zugänglichen Übersichten.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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