Teilstreckenpreis (Fahrkarten und Angebote)

Ludo, Niedersachsen, Samstag, 28.01.2012, 18:42 (vor 5182 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Ludo, Samstag, 28.01.2012, 18:43

Im Hinweistext beim OT weist die Bahn dann auch darauf hin, dass nur das im Abschnitt "Fahrkarte" gedruckte Gültigkeit hat (d.h. in den Fällen der Rück- und Rund- sowie Querfahrten gelten leider die gewünschten Reiseverbindungen nicht als Fahrkarte). Es sei denn, es gibt einen Grund dafür (schnellere Verbindung, besseres zumutbareres Umsteigen, usw.).

Das stimmt so nicht.
Ich zitere mal den genauen Wortlaut aus dem OT-Hinweis: "Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist." (Hervorhebung durch mich)

Beispiel: Wenn ich eine Fahrkarte von Fürth nach München buche und von Fürth nach Nürnberg mit der U-Bahn fahren will, zeigt mir das Buchungssystem einen Teilpreis an. Das heißt die Fahrkarte gilt dann nur für die Teilstrecke Nürnberg-->München (weil die DB keine Tickets für die U-Bahn ausstellen kann); trotzdem wird auf der Reiseverbindung die ganze Strecke (ab Fürth) abgedruckt. Genauso verhält es sich bei Fahrten, bei denen eine Teilstrecke mit dem Bus gefahren wird.

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Das Buchungssystem definiert schon selbst, was ein Umweg ist und teilt einem auch mit, wann dieser unzulässig ist: Wenn ich z.B. Berlin-->Leipzig über Köln eingebe, wird mir angezeigt: "Preisauskunft nicht möglich". Somit weiß ich, dass man auf dieser Strecke nicht mit einem Ticket Berlin-->Leipzig fahren kann und stattdessen 2 Tickets kaufen muss.

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In dem zuvor genannten Beispiel München-->Frankfurt über Stuttgart-Nürnberg ist das jedoch nicht der Fall. Die Verbindung ist vollständig bepreisbar und deshalb ist sie auch in vollem Umfang auf dieser Strecke gültig.

Dem Zugbegleiter ist dies in einigen Fällen egal, er lässt vieles durchgehen. Wenn ein Kunde/Reisender versehentlich eine ungünstige Verbindung sich ausdrucken lässt, gibt es auch oft keine Probleme. Das heisst aber leider nicht, dass man dann ein gültiges Ticket für die Querfahrt in Händen hält.

Doch, das heißt es.


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