Genuss-Gutscheinausgabe durch Zugchef? (Allgemeines Forum)

liebe70, Freitag, 05.12.2008, 12:06 (vor 6313 Tagen) @ Matze86

Ja, schon klar, aber dass sie Genuss-Gutscheine dabei haben, war mir nicht bekannt.

Jeder Zugchef hat einen Block Getränkegutscheine dabei. Im Regelfall soll das über die Abrechnungsart "Ersatzangebot" zum Nullpreis boniert werden. Das kann der Zugchef jederzeit anweisen und muß nicht die Getränkegutscheine nehmen.
Nur falls es im Zug keine Bewirtschaftung gibt bzw. von ausländischen Unternehmen erbracht wird oder der Reisende das Kulanzangebot nicht sofort annehmen will, werden die Gutscheine ausgegeben.

Gruß, Ralf


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