FGR bei unbenutzbarer 1.Klasse und Normalpreisfahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)
Den Fall aus dem Ursprungsbeitrag würde ich im Fall einer Normalpreisfahrkarte dennoch einreichen und auf Kulanz hoffen. Zumindest die Preisdifferenz zwischen 1. und 2.Klasse für den Streckenabschnitt, auf dem die 1.Klasse nicht genutzt werden konnte, sollte aus meiner Sicht aus Kulanz gewährt werden.
Ich sehe nicht, dass die DB sich da eine "Kulanz" vorbehalten könnte. Den negativen^^ Produktübergang muss sie schon ohne jeden Abzug auszahlen. (Wird sie wohl auch, und auf den automatisierten Entschuldigungsanschreiben wird dieses Wort "Kulanz" gar nicht stehen.)
Wie sollte das dann bei einem Kunden aussehen, der 1. Klasse für eine lange Strecke bezahlt hat und nun für die gesamte Strecke in die geheizte 2. Klasse verwiesen wird? Bei einem ICE3 mit seinem einen 1.-Klasse-Wagen ist so ein Szenario quasi naheliegend... (Im Falle eines Sparpreistickets für lange Strecken sähen die 20€ dann gar nicht mal so üppig aus - ich wundere mich sowieso, dass die BB gerade hier einen Festbetrag vorsehen - noch dazu einen relativ hohen.)
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- Leider schon wieder: Frage zu FGR -
pole73,
07.01.2012, 14:34
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dvor,
07.01.2012, 14:39
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BR_103,
07.01.2012, 15:29
- FGR bei unbenutzbarer 1.Klasse und Normalpreisfahrkarte? -
michael_seelze,
07.01.2012, 15:47
- FGR bei unbenutzbarer 1.Klasse und Normalpreisfahrkarte? - sfn17, 07.01.2012, 17:11
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michael_seelze,
07.01.2012, 15:47
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pole73,
07.01.2012, 17:54
- Leider schon wieder: Frage zu FGR - mp, 07.01.2012, 18:10
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BR_103,
07.01.2012, 15:29
- An den Kundendialog wenden - Ludo, 07.01.2012, 18:37
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dvor,
07.01.2012, 14:39