Zugausfall ist eine Leistung... (Fahrkarten und Angebote)
Trotzdem: wenn ich wegen Zugausfall (oder auch wegen großer Verspätung) meine Fahrt gar nicht erst antrete, habe ich doch nach den FGR auch ein Erstattungsrecht? Sogar, wenn ich die Fahrt antrete und unterwegs wegen solcher Ereignisse abbreche (dann natürlich nur anteilig).
Wie gesagt: Sobald eine Verspätung am Zielort von 60 Minuten abzusehen ist. Ob da nun ein Zug ausfällt oder drei Tage Verspätung hat, ist eigentlich völlig gleich. Wichtig ist nur, dass man dadurch den Zielort 60 Minuten später erreicht, dann kann man die Reise abbrechen bzw. gar nicht erst antreten.
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- OT: NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben -
pole73,
05.01.2012, 08:40
- NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben -
sflori,
05.01.2012, 09:05
- NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben - pole73, 05.01.2012, 09:31
- Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug? -
sfn17,
05.01.2012, 15:03
- Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug? -
Fabian318,
06.01.2012, 00:06
- Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug? - pole73, 06.01.2012, 07:32
- Zugausfall ist eine Leistung... -
fjk,
06.01.2012, 09:53
- Zugausfall ist eine Leistung... - Fabian318, 06.01.2012, 12:17
- Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug? -
Fabian318,
06.01.2012, 00:06
- OT: NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben -
bahnerausleidenschaft,
06.01.2012, 10:07
- Wer weiß, ... -
safe go,
06.01.2012, 11:26
- Wer weiß, ... - sfn17, 06.01.2012, 13:56
- Wer weiß, ... -
safe go,
06.01.2012, 11:26
- NV-Fahrkarte aus Automaten zurückgeben -
sflori,
05.01.2012, 09:05