Zugausfall ist eine Leistung... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 06.01.2012, 12:17 (vor 5415 Tagen) @ fjk

Trotzdem: wenn ich wegen Zugausfall (oder auch wegen großer Verspätung) meine Fahrt gar nicht erst antrete, habe ich doch nach den FGR auch ein Erstattungsrecht? Sogar, wenn ich die Fahrt antrete und unterwegs wegen solcher Ereignisse abbreche (dann natürlich nur anteilig).

Wie gesagt: Sobald eine Verspätung am Zielort von 60 Minuten abzusehen ist. Ob da nun ein Zug ausfällt oder drei Tage Verspätung hat, ist eigentlich völlig gleich. Wichtig ist nur, dass man dadurch den Zielort 60 Minuten später erreicht, dann kann man die Reise abbrechen bzw. gar nicht erst antreten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum