Auch bei technisch bedingtem Reiseabbruch 15€ Abzug? (Fahrkarten und Angebote)

pole73, Homburg/Saar, Freitag, 06.01.2012, 07:32 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

Wenn dadurch eine Stunde Verspätung entsteht, dann ja, sonst nicht. Ein Zugausfall ist keine nicht erbrachte Leistung, wenn die Beförderung von A nach B eine Stunde später durchgeführt werden kann.

Das heißt also unter folgenden Voraussetzungen:
- ich stehe an einem Bahnhof, wo nur jede Stunde pro Richtung ein Zug fährt
- Die Fahrzeit bis zum Ziel beträgt 30 Minuten
- der nächste Zug wird mit +15 angezeigt, das ist für meinen Termin noch ok
- ich kaufe mir am Automaten eine NV-Fahrkarte
- zwei Minuten später springt die Verspätung von +15 auf +40

muß ich dann eigentlich trotzdem warten, ob der Zug überhaupt noch kommt, mich ggfs. irgendwo hin bringt und das bis max. 59 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit.

Wenn das klappt, und ich max. 59 Minuten später da bin, habe ich meinen Termin verpaßt und kein Recht auf Erstattung.

Wenn das nicht klappt, habe ich meinen Termin ebenfalls verpaßt, stehe evtl. im Nirgendwo (weil der Zug nicht bis zum Ziel gefahren ist, so war es gestern), habe aber das Recht auf Erstattung.

Und das alles bei dem Sturm gestern, wo es nicht mal klar war, ob nicht ein Baum auf die Gleise fällt und dann für Stunden gar nichts mehr geht (wofür es dann auch keine Erstattung gibt, weil höhere Gewalt).

Gut, daß meine Frau das Auto genommen hat! Wird sie auch in Zukunft wohl so halten.

Gruß

pole73


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