Zugausfall ist eine Leistung... (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Freitag, 06.01.2012, 09:53 (vor 5414 Tagen) @ Fabian318

[Erstattung einer Nahverkehrsfahrkarte nach FGR bei wegen Zugausfall(?) nicht angetretener Reise]

Wenn dadurch eine Stunde Verspätung entsteht, dann ja, sonst nicht. Ein Zugausfall ist keine nicht erbrachte Leistung, wenn die Beförderung von A nach B eine Stunde später durchgeführt werden kann.

Hm. Der Betreff ringt einem ein Lächeln ab, aber dem mag so sein.

Trotzdem: wenn ich wegen Zugausfall (oder auch wegen großer Verspätung) meine Fahrt gar nicht erst antrete, habe ich doch nach den FGR auch ein Erstattungsrecht? Sogar, wenn ich die Fahrt antrete und unterwegs wegen solcher Ereignisse abbreche (dann natürlich nur anteilig).

Und die 15 Euro haben mit den FGR gar nichts zu tun (hat hier aber auch keiner behauptet), könnten bei glaubhafter Schilderung der Umstände und Ausfüllen eines gelben Riesenformmulars am Schalter durchaus auch erlassen/umgangen/nicht fällig werden. Ich denke, der Weg über die FGR ist hier der einfachere, wobei die Schaltermethode eine sofortige Erfolgskontrolle zulässt...

leistet sich heut' was
fjk


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