Erstattung FV-Fahrkarte bei Billigtickets NRW-Tarif (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:44 (vor 5416 Tagen) @ fjk

Das war hier schon desöfteren (kontrovers?) diskutiertes Thema, aber für eine reine Bahnfahrt könnten die Bahn-Fahrgastrechte mit der Zwanzigminutenregel wohl nur ausgeschlossen sein, wenn es sich beim Semesterticket um eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte handelt - und dem ist aus der Erinnerung geprochen trotz des günstigen Preises nicht so. Also gelten für Eisenbahnfahrten (auch) die Bahn-Fahrgastrechte, man darf nur nicht Bahn- und irgendwelche Verbundfahrgastrechte geltend machen, sondern muss sich entscheiden. Natürlich muss man -offiziell- bei Inanspruchnahme der Bahn-Fahrgastrechte zunächst für den höherwertigen Zug nachlösen und sich das dann erstatten lassen.
Voraussetzungen sind, wie gesagt, dass das Semesterticket kein "erheblich ermäßigtes" ist und das die Kombination von ICE- und Semesterticket als "für die Fahrt zusammengehörige Fahrkarten" anerkannt wird. Diese Voraussetzungen sollten aber erfüllt oder erstreitbar sein.

Das EBA hat mir in meiner grundsätzlichen Einschätzung (erheblich ermäßigte Tickets müssen explizit gekennzeichnet werden Recht gegeben. Das SC Fahrgastrechte hat daraufhin jedoch nur auf Kulanz, ausdrücklich mit anderer Rechtsauffassung und ohne Zahlungsverpflichtung gezahlt. Ich gehe also davon aus, dass es bei der Erstattung durch das SC Fahrgastrechte solcher Günstigtickets des NRW-Tarifs nach wie vor zu massiven Problemen und einem erheblichen Bearbeitungsaufwand (Dauer bei mir: 11 Monate für 12,80 Euro) kommen wird.

Daher einfach die NRW-Mobilitätsgarantie nutzen: http://www.nahverkehr.nrw.de/ausgabe_08/#/home/:/service/Mobilitaetsgarantie_NRW


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