Sicher keine Zwanzigminutenregel beim Semesterticket NRW? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Mittwoch, 04.01.2012, 09:26 (vor 5416 Tagen) @ sflori

Falls ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, stecken zwei Fragen drin:

1. Kann ich tatsächlich keinen höherwertigen Zug mit dem Studiticket nutzen, wenn der Ursprungszug mehr als +20 hat?

Richtig.

Moin,

sicher?

Das war hier schon desöfteren (kontrovers?) diskutiertes Thema, aber für eine reine Bahnfahrt könnten die Bahn-Fahrgastrechte mit der Zwanzigminutenregel wohl nur ausgeschlossen sein, wenn es sich beim Semesterticket um eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte handelt - und dem ist aus der Erinnerung geprochen trotz des günstigen Preises nicht so. Also gelten für Eisenbahnfahrten (auch) die Bahn-Fahrgastrechte, man darf nur nicht Bahn- und irgendwelche Verbundfahrgastrechte geltend machen, sondern muss sich entscheiden. Natürlich muss man -offiziell- bei Inanspruchnahme der Bahn-Fahrgastrechte zunächst für den höherwertigen Zug nachlösen und sich das dann erstatten lassen.

Das gilt, wenn der RE 1 20 Minuten Verspätung hat.

Wenn bei einer gestückelten Fahrkarte ICE plus Semsterticket der zubringende ICE Verspätung hat und man deswegen den Anschluss verpasst, ist die Sache wohl komplizierter. Es ist schon vorgekommen, dass bereits das Servicecenter solche Fahrkartenkombinationen als "durchgehend gebucht" akzeptiert hat, und wenn es drauf ankäme würde man diese Ansicht wohl auch durchsetzen können - im Nachhinein. Ob jeder Zub eines verspäteten ICE einem das Semesterticket für beliebige Anschlusszüge "frei schreibt", z.B. durch eine Verspätungsbemerkung auf der ICE-Fahrkarte, bezweifle ich, noch zweifelhafter erscheint das allerdings beim Servicepoint in Köln. Das wäre aber die einfachste Lösung. Naja. Mit der Zwanzigminutenregel muss man wohl argumentieren, dass man erstens mit der Kombi ICE+Semesterticket "eine" Fahrkarte für die Strecke hat und zweitens wegen der unterwegs eingetretenen Verspätung des ICE zwanzig und mehr Minuten Ankunftsverspätung erwarten muss - da sind wir wieder oben: Ticket lösen (wie auch immer), m.E. egal welches, es sollte sogar ein Thalysglobalpreis gehen, und erstatten lassen.

Voraussetzungen sind, wie gesagt, dass das Semesterticket kein "erheblich ermäßigtes" ist und das die Kombination von ICE- und Semesterticket als "für die Fahrt zusammengehörige Fahrkarten" anerkannt wird. Diese Voraussetzungen sollten aber erfüllt oder erstreitbar sein.

Darüber dass es keine Anschlusstickets (und Umwege auch nur schwierig) im Zug und/oder am Schalter gibt

ärgert sich auch
fjk


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