Erhebliche Ermäßigungen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:40 (vor 5416 Tagen) @ kater_k

Diese "erheblich ermäßigt"-Klausel, die sich die Bahn da einfallen ließ, halte ich nach wie vor für eine ganz billige Methode, sich zumindest teilweise noch aus der Verantwortung für eine verlässliche und insbesondere pünktliche Beförderung zu sorgen. Zum Glück haben die NRW-Verbünde diesen unsäglichen Murks nicht übernommen, so dass ich die Erstattung mittels des Verbundformulars bei der DB versuchen würde.

Die Bundesregierung hat sich das einfallen lassen, nicht die Bahn.

Die EU-Verordnung kennt ab 60 Minuten freie Zugwahl und auch keinerlei Vorkassepflicht des Reisenden. Ab 60 Minuten Verspätung kann daher mit jedem Ticket quasi jeder Zug genutzt werden. Wahrscheinlich sieht das SC Fahrgastrechte dies anders, ebenso wird die Regelung auf bahn.de/fahrgastrechte ja nicht erwähnt.


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