AEG-"durchgehender Tarif" kein Rechtsrahmen? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:12 (vor 5416 Tagen) @ fjk

dann schwingen wir doch tatsächlich die große Keule: ist die "Pflicht [des EVU], daran mitzuwirken", dass direkt abgefertigt und (im Personenverkehr) durchgehend tarifiert wird (§12 AEG) kein Rechtsrahmen, in dem sich das EVU bewegen muss, egal, was der Ausschreiber sonst noch so verlangt?

Ich verstehe das eher als Wäre-schön-wenn-Bestimmung. Und sollte durch irgendeine Durchtarifierung 1/1000 weniger Rendite bringen, ist das natürlich völlig unzumutbar. ;)

Andernfalls wundert es mich, dass beim Interconnex da noch niemand auf den Trichter gekommen ist.

Und ergibt sich daraus nicht automatisch, dass ich im öffentlichen Bahnverkehr für ein- und ausbrechende Fahrten de facto den DB-C- bzw. NE-Anschlusstarif akzeptieren muss?

Der NE-Anstoßtarif ist ja keine durchgehender Tarifierung. Es befinden sich zwei Beförderungsverträge lediglich auf einem Beleg.


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