Dein Fall ist genau geregelt ! (Allgemeines Forum)

lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 16:11 (vor 5420 Tagen) @ BR_103

Hallo,

dein Fall ist genau in den internen Unterlagen im Kapitel Sparpreis geregelt !

Du hast Glück, denn du bekommst 20 Euro erstattet.

Auszug :

Nichtbenutzung der 1.Klasse aus eisenbahnseitigen Gründen

Werden Zuege des Fernverkehrs die planmäßig die 1.Wagenklasse führen nur mit der 2.Wagenklasse
bereitgestellt , erhalten Inhaber einer Sparpreiskarte mit entsprechenden Nachweis für die Betroffene Fahrt
einen Betrag von 20 Euro und 10 Euro für Mitfahrer (nicht FamilienDkinder).

Wenn du also einen Nachweis vom Zub hast, kannst du die das Geld sofort im Reisezentrum erstatten lassen, ansonsten über den Kundendialog.

Gruß
Norbert


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