Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.11.2008, 08:46 (vor 5647 Tagen) @ stuttgarter

2.) Der Reisende muss sich durch einen gültigen deutschen Bundespersonalausweis ausweisen können, auf dem eine Adresse eingetragen ist (er darf also nicht ohne festen Wohnsitz sein).

Ich habe auch schon einmal erlebt, dass eine sog. "Selbstauskunft" des Rsd ausgereicht hat, er also nur per Unterschrift zugesichert hat, dass seine Daten korrekt sind.


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