Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV (Allgemeines Forum)

Pater Piet, Mittwoch, 26.11.2008, 22:38 (vor 5647 Tagen) @ Frank Augsburg
bearbeitet von Pater Piet, Mittwoch, 26.11.2008, 22:39

Für mich als Außenstehender, der sich aufgrund eigenen Interesses ein bisschen für die Hintergründe interessiert, stellt sich halt die Frage, warum ein Zugbegleiter eine für mich offenbar eindeutige Regelung missachtet, Minderjährige eben nicht des Zuges zu verweisen.

Oder ist die Regelung nicht so eindeutig, wie in den Medien geschrieben wird?

Warum kann man als Zugbegleiter das Kind ohne gültige Fahrkarte nicht einfach im Zug dulden und ihm ein erhöhtes Entgelt von 40 Euro ausstellen? So wird es ja bei jedem "Schwarzfahrer" hier in der Münchner U-Bahn gemacht. Der bekommt vor Ort eine Rechnung inkl. vorausgefülltem Überweisungsträger und darf auch bis zu seiner Endstation in der U-Bahn bleiben. Ist das bei der Bahn anders?

Und sollten Zweifel bestehen, wird hier einfach die Polizei (bzw. bei der S-Bahn die Bundespolizei) dazu geholt.


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