Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV (Allgemeines Forum)

moe, Mittwoch, 26.11.2008, 23:46 (vor 5647 Tagen) @ Pater Piet

Für mich als Außenstehender, der sich aufgrund eigenen Interesses ein bisschen für die Hintergründe interessiert, stellt sich halt die Frage, warum ein Zugbegleiter eine für mich offenbar eindeutige Regelung missachtet, Minderjährige eben nicht des Zuges zu verweisen.

Oder ist die Regelung nicht so eindeutig, wie in den Medien geschrieben wird?

Warum kann man als Zugbegleiter das Kind ohne gültige Fahrkarte nicht einfach im Zug dulden und ihm ein erhöhtes Entgelt von 40 Euro ausstellen? So wird es ja bei jedem "Schwarzfahrer" hier in der Münchner U-Bahn gemacht. Der bekommt vor Ort eine Rechnung inkl. vorausgefülltem Überweisungsträger und darf auch bis zu seiner Endstation in der U-Bahn bleiben. Ist das bei der Bahn anders?

Und sollten Zweifel bestehen, wird hier einfach die Polizei (bzw. bei der S-Bahn die Bundespolizei) dazu geholt.

Das mit der Rechnung ist mir bei DB BAHN auch so bekannt. Als ich diesen Sommer im RE Lübeck-HH unterwegs war (Fahrradabteil) saß eine ganze Gruppe Jugendlicher im Wagen. Drei von den ca. 10 jungen Herrschaften hatten einen Fahrausweis dabei. Der ZuB hatte allen Schwarzfahrern, nach Angabe der persönlichen Daten, eine Rechnung zugesteckt, doch bis Hamburg Hbf (Endstation) durfen sie noch fahren. Nur bis zum Ziel Bremen mussten sie dann wohl nachzahlen. Der ZuB hätte sie auch gleich in Bad Oldesloe rausschmeisen können. Würde mich auch interessieren wie das gehandhabt wird. Ist das Launenabhänig oder welche Regeln gelten für den ZuB?

Gruß
moe


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum