Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV (Allgemeines Forum)

stuttgarter, Donnerstag, 27.11.2008, 07:16 (vor 5647 Tagen) @ moe

Generell gibt es zwei Voraussetzungen, um weiterfahren zu können:

1.) Der Reisende muss zahlungsWILLIG sein (auch wenn er nicht zahlungsFÄHIG ist) und dies dem Kontrollpersonal kundtun.

2.) Der Reisende muss sich durch einen gültigen deutschen Bundespersonalausweis ausweisen können, auf dem eine Adresse eingetragen ist (er darf also nicht ohne festen Wohnsitz sein).

Unter diesen Umständen, muss er bis zum gewünschten Bahnhof mitgenommen werden.

Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, kann das Kontrollpersonal den Reisenden sofort von der Fahrt ausschließen. Jedoch gibt es hier natürlich die beschriebenen Ausnahmen, z.B. hilfsbedürftige Personen (Schwerbehinderte, Eltern mit kleinen Kindern, Schwangere, Kinder, stark alkoholisierte Personen, etc...) --> diese dürfen gar nicht oder nur an mit Personal besetzten Bahnhöfen von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das Kontrollersonal steht hier in der sog. "Garantenpflicht".


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