Gute Antwort! (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Freitag, 16.09.2011, 17:40 (vor 5513 Tagen) @ Markus-P

Wenn die Software sagt, der Gutschein kann akzeptiert werden, sollte der Kunde davon ausgehen dürfen, das er rechtmässig eingesetzt wird.

An den ganzen philosophischen Fragen beteilige ich mich ja möglichst nicht so, aber DAS bringt die Sache wirklich wunderbar auf einen Punkt:

Wenn ich etwas (realistisches) auf einer Webseite kaufe, dann gilt es auch. Der Jurist nennt das "individuelle Vereinbarung". Vorher mehrere hundert Seiten AGBs durchzulesen ist dem Endkunden nicht zuzumuten, wenn es um den Kauf eines läppischen Fahrscheins geht.

Schönes WE! :)


Bye. Flo.


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