Guter Einwand! (Fahrkarten und Angebote)

Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:16 (vor 5513 Tagen) @ Fabian318

Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen,


Ist das wirklich so? Kann ich mir als Kunde nicht hinreichend sicher sein, dass sich die Bahn damit einverstanden gezeigt hat, wenn sie mir das Produkt so verkauft? Genau das gleiche ja mit Europa-Spezial-Angeboten, die ganz objektiv einen Umweg enthalten, aber dennoch so verkauft werden.

Das ist was ich meinte, als ich schrieb, dass eben die technischen Sperren eingebaut werden müssten. Wenn die AGB dem jedoch ausdrücklich und eindeutig widersprechen, trifft die Bahn jedoch meines Erachtens - aus rein rechtlicher, nicht wirtschaftlicher Perspektive - "nur" eine Teilschuld, weil sie es unterlassen hat, den Missbrauch - durch technische Barrieren - zu unterbinden. Das würde aber in meinen Augen nichts daran ändern, dass sich der ZuB korrekt verhalten hätte.

Anderes Beispiel hierfür wäre die erneute Nutzung einer Fahrkarte, die nicht durch den ZuB entwertet worde. Das proviziert einen Missbrauch, da diese (vermeintlich) gültige Karte für den Kunden nutzenstiftend ist!


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